Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU
Zum 1. Oktober 2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Diese wird die bisherige Abwicklung über Papierausdrucke mit mehreren Durchschriften ersetzen.
Die eAU wird in den Arztpraxen künftig digital erstellt und an die Krankenkassen versandt. Der Patient erhält nur noch einen zweifachen Ausdruck, einen für den Patienten und einen für den Arbeitsgeber. Ab 1. Juli 2022 soll auch dies durch ein digitales Verfahren ersetzt werden, denn dann werden die Krankenkassen die Arbeitgeber über die Krankschreibung informieren.
Damit wird das gesamte Verfahren beschleunigt und es entfallen Papier- und Druckkosten, die bei täglich mehreren Hunderttausend ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einen entsprechenden Kostenfaktor darstellen.
Das Ausstellen der eAU in der Arztpraxis
Für die technische Umsetzung muss die Praxis per eHealth-Konnektor (Achtung: Update notwendig) an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Zudem wird ein entsprechendes Zusatzmodul im Praxisverwaltungsprogramm, der sichere Kommunikationsdienst KIM, einen elektronischer Heilberufsausweis (eHBA 2.0) sowie ein eHealth-Terminal benötigt.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird im Praxisverwaltungsprogramm erstellt, mittels eHBA sowie Pin-Eingabe digital unterschrieben und versandt. Hierfür kann die Stapelsignatur (später auch Komfortsignatur) angewendet werden, das heißt, alle Bescheinigungen eines Tages können als Dokumentenstapel einmal täglich signiert und versandt werden.
Erstattung der Kosten für technische Ausstattung
Alle notwendigen technischen Komponenten werden von der KBV/KZBV finanziert. So erhalten die Praxen von Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung folgende Erstattungen:
Update zum eHealth-Konnektor:
530 Euro einmalig
KIM-Dienst:
100 Euro einmalig für das Einrichten und 23,40 Euro je Quartal.
eHBA 2.0:
11,63 Euro pro Quartal und Arzt. Abrechenbar mit TI-Anbindung und erstem Nachweis über Versichertenstammdatenabgleich
Zusätzliches eHealth-Terminal:
535 Euro je Kartenterminal (ein zusätzliches Terminal für angefangene 625 Betriebsstättenfälle).